Marktregeln der AcrossLETS-Tauschgemeinschaft

Versionsstand: 3. Mai 2010

Präambel

Die Marktregeln der AcrossLETS-Tauschgemeinschaft (im Weiteren „Tauschgemeinschaft“ genannt) regeln die Tauschaktivitäten und Verrechnungsmodalitäten in der AcrossLETS-Tauschgemeinschaft. Die Marktregeln gelten für die beim Obelio eLETS Service registrierten Benutzer (im Weiteren „Tauschteilnehmer“ genannt), den Administrator der Tauschgemeinschaft und den Hersteller der Software, die dem Obelio eLETS Service zugrunde liegt.

Die Tauschgemeinschaft wird durch Lutz Jaitner, Am Süßbach 12, D-85399 Hallbergmoos betreut und administriert. Lutz Jaitner behält sich die Option vor, die Betreuung und Administration der Tauschgemeinschaft zu einem späteren Zeitpunkt an einen anderen Träger (zum Beispiel einen eingetragenen Verein), oder auch an mehrere regionale Träger zu übertragen.

Ein Teil der Marktregeln wird durch Software gesteuert und ausgeführt. Als Software-Hersteller für den Obelio eLETS Service ist und bleibt Lutz Jaitner für die Definition und die korrekte softwaretechnische Umsetzung der Marktregeln verantwortlich, selbst im Falle dass die Betreuung der Tauschgemeinschaft an andere Träger übergeben wird.

Die Tauschgemeinschaft, Zweck

Die beim Obelio eLETS Service registrierten Benutzer sind automatisch Teilnehmer in der Tauschgemeinschaft. Sie haben ein Verrechnungskonto in der Tauschgemeinschaft, das für Tauschaktivitäten genutzt werden kann.

Die Nutzung dieses Kontos ist freiwillig. Tauschteilnehmern, die Ihr Konto und alle anderen Funktionen in der Tauschgemeinschaft nicht nutzen, entstehen aus der Teilnahme keinerlei Verpflichtungen.

Der Zweck der Tauschgemeinschaft besteht unter anderem darin, den Benutzern des Obelio eLETS Services eine gemeinschaftsübergreifende Plattform für Inserate und überregionalen Tausch (z.B. Übernachtungsmöglichkeiten in fremden Städten) zur Verfügung zu stellen. Dies spiegelt sich auch in dem Namen „AcrossLETS“ wieder (von englisch "across": über etwas hinweg), also über die Grenzen der lokalen Tauschgemeinschaften hinweg.

Außerdem verfolgt die Tauschgemeinschaft den Zweck, modellhaft die beschriebenen Marktregeln zu implementieren und damit Praxiserfahrungen zu sammeln. Diese Marktregeln stehen als Programmfunktionen von Obelio allen Tauschsystemen auch für ihre lokalen Verrechnungseinheitenkreisläufe zur Verfügung, um

  • ungewollte und unkontrollierte Vermehrung der umlaufenden Verrechnungseinheiten (Inflation aufgrund ausscheidender Teilnehmer mit Minus-Kontoständen) zu verhindern
  • Hortung von Verrechnungseinheiten zu verhindern
  • LETS-basierte Modelle zur Alterssicherung zu implementieren
  • LETS für die Teilnehmer überprüfbarer zu machen, insbesondere hinsichtlich der Menge umlaufender Verrechnungseinheiten
  • einfache Mechanismen (Außenhandelskonten) für überregionalen Tausch zu etablieren, ohne die regionale Kontrolle über die Stabilität des LETS zu verlieren

Inserate, Gültigkeitsdauer

Teilnehmer können Inserate online schalten und online ansehen.

Die Gültigkeitsdauer der Inserate beträgt standardmäßig 24 Monate. Teilnehmer können beim Inserieren eine kürzere Gültigkeitsdauer festlegen oder die Inserate nach einiger Zeit verlängern.

Verrechnungseinheit, Preisgestaltung

Die Verrechnungskonten der Tauschgemeinschaft werden in der Verrechnungseinheit „Crossy“ (abgekürzt „Cr“) geführt.

In der Tauschgemeinschaft gelten die folgenden Höchstpreisbestimmungen:

  • Pro Stunde Arbeitszeit darf nicht mehr als 12 Cr berechnet werden (1 Cr pro 5 Minuten), unabhängig von der Art der Arbeit
  • Die Crossy-Preise für Waren sollen den Zahlenwert nicht überschreiten, der in Euro gemessen für die gleiche Ware angemessen wäre
  • Tauschleistungen können mit einem Mischpreis in Landeswährung und Crossy angeboten werden, wenn bei der Erbringung der Leistung Nebenkosten in Landeswährung anfallen. Der Zahlenwert der in Euro abgerechneten Nebenkosten darf dabei nicht größer als der Zahlenwert des in Rechnung gestellten Crossy-Preises sein.

Die Preisgestaltung für in Crossy abgerechnete Tauschleistungen ist nach unten hin (im Sinne von Mindestpreisen) nicht fest vorgegeben, sondern ergibt sich aus Angebot und Nachfrage. Die Tauschteilnehmer haben - unter Beachtung der Höchstpreisbestimmungen - das Recht der freien Preisgestaltung in Crossy für ihre Tauschleistungen.

Zu Beginn des Tauschbetriebs der Tauschgemeinschaft wird empfohlen, die Preisgestaltung an den Regeln der Höchstpreisbestimmungen zu orientieren: Ein Euro entspricht einem Crossy bei tauschbaren Gütern, eine Arbeitsstunde entspricht 12 Cr bei Dienstleistungen. Sobald genügend viele vergleichbare Angebote und Gesuche vorliegen wird empfohlen, die Preisgestaltung an den Preisen der vorhandenen Inserate zu orientieren.

Schecks und andere Abrechnungswege

Abrechnungen in Crossy können entweder als Online-Überweisung oder mit Hilfe von LETS-Schecks durchgeführt werden. Die Schecks ermöglichen das Tauschen in Umgebungen, wo kein Internet-Zugang besteht. Jeder Scheck bildet eine einzelne Tauschtransaktion ab.

LETS-Scheckformulare in AcrossLETS verfallen sechs Monate nachdem sie mit Hilfe des Obelio-Dienstes gedruckt wurden. Scheckformulare, die älter als drei Monate sind, sollten nicht mehr ausgestellt sondern vernichtet werden.

Für die fristgerechte Einbuchung ausgestellter Schecks in Obelio ist der Scheckempfänger verantwortlich und berechtigt. Der Scheckempfänger kann (z.B. weil er selbst keinen Internet-Zugang hat) die Scheckeinbuchung einem LETS-Administrator der Tauschgemeinschaft übergeben.

Andere Abrechnungswege, als Online-Überweisungen und Schecks, sind nicht erlaubt. Summarische Abrechnungsverfahren, wie Tauschhefte und Tauschkarten, sind in AcrossLETS nicht vorgesehen.

Abrechnung über externe Clearing-Stellen und Umtausch in Verrechnungseinheiten anderer Tauschsysteme

Die AcrossLETS-Tauschgemeinschaft nimmt nicht an externen Abrechnungsverfahren mit Clearingstellen teil. Die Crossy-Verrechnungseinheit ist nicht konvertierbar in die Verrechnungseinheiten anderer Tauschsysteme und ist nicht über Außenhandelskonten oder ähnlichem handel- bzw. tauschbar mit anderen Verrechnungseinheiten.

AcrossLETS-Teilnehmern ist nicht gestattet, "Wechselstuben" zum Tausch von Crossy gegen Verrechnungseinheiten anderer Tauschsysteme bzw. gegen Geld zu betreiben.

Überziehungslimit der Verrechnungskonten

Die Verrechnungskonten der Tauschgemeinschaft haben ein Überziehungslimit von Null. Es können von den Verrechnungskonten keine Beträge abgebucht werden, die zu negativen Kontoständen führen würden.

Ausgenommen von dieser Regelung sind die Systemkonten, welche vorübergehend und in begrenztem Maße negative Salden aufweisen können. Die unten beschriebenen Regeln (z.B. Umlaufsicherungsgebühr) sorgen dafür, dass die Systemkontostände sich längerfristig gegen Null bewegen.

Auch die Außenhandelskonten können negative Kontostände aufweisen.

Guthabenlimit

Die Verrechnungskonten in der Tauschgemeinschaft haben eine Begrenzung der Guthaben nach oben von 1 Millionen Crossy. Von dieser Begrenzung sind die Systemkonten und die Außenhandelskonten ausgenommen.

Diese Regelung zusammen mit der Umlaufsicherungsgebühr soll verhindern, dass sich die mengenbegrenzten Verrechnungseinheiten der AcrossLETS-Gemeinschaft in den Händen einiger weniger Tauschteilnehmer ansammeln, während bei der großen Mehrheit der Gemeinschaft ein Mangel an Verrechnungseinheiten entsteht. Die Crossy-Verrechnungseinheiten können ihre tauschvermittelnde Aufgabe langfristig nur dann erfüllen, wenn sie nicht gehortet werden.

Umlaufende Menge an Verrechnungseinheiten

Jeder neue Tauschteilnehmer bringt automatisch 1000 Cr in der Tauschgemeinschaft in Umlauf. Der hinzukommende Crossy-Betrag wird zum Teil dem Konto des neuen Teilnehmers als Anfangsguthaben gutgeschrieben. Der Rest wird dem Systemkonto der Region gutgeschrieben.

Über den Mechanismus der Umlaufsicherungsrückverteilung und andere Mechanismen wird das Guthaben des Systemkontos nach und nach ohne Gegenleistung an alle Teilnehmer der Region ausgeschüttet oder zur Verringerung des Crossy-Umlaufs bei ausscheidenden Teilnehmern verwendet (Weitere Verwendungen des Systemkontos: siehe virtuelle Konten, Außenhandelskonten, Rentenkonten).

Der Crossy-Betrag, der neuen Teilnehmern als Anfangsguthaben gutgeschrieben wird, ist ein Geschenk der Tauschgemeinschaft an die neuen Teilnehmer. Dieses Geschenk ist notwendig, um zu Anfang des Tauschbetriebs Verrechnungseinheiten in Umlauf zu bringen. Für das Anfangsguthaben besteht keine Rückzahlverpflichtung der ausscheidenden Teilnehmer an die Tauschgemeinschaft (eine solche Verpflichtung wäre ohnehin kaum durchsetzbar).

Jeder ausscheidende Tauschteilnehmer entzieht der Tauschgemeinschaft automatisch 1000 Cr an umlaufenden Verrechnungseinheiten. Dabei wird zunächst der Kontostand des ausscheidenden Teilnehmers an das Systemkonto überwiesen. Der Kontostand des Systemkontos wird dann um 1000 Cr verringert. Danach wird das Konto des ausscheidenden Teilnehmers (das bereits auf Null steht) deaktiviert bzw. gelöscht.

Die beschriebenen Regeln bewirken, dass die Menge an umlaufenden Verrechnungseinheiten pro aktivem Teilnehmer immer 1000 Cr beträgt, wobei ein Teil dieser Menge am Anfang des Tauschbetriebs im Systemkonto der Region „geparkt“ ist. Der Anteil der geparkten Verrechnungseinheiten geht im Laufe des Tauschbetriebs auf ca. 0 bis 50 Cr pro Teilnehmer zurück.

Die Höhe des Anfangsguthabens für neue Teilnehmer richtet sich nach dem Kontostand des Systemkontos der Region und der Gesamtzahl der Teilnehmer der Region und wird vom Obelio-Programm nach folgender Formel berechnet:

Anfangsguthaben = max(0, (- 50 Cr + Systemkontostand / Teilnehmerzahl) * 7/12)

Da der Systemkontostand pro Teilnehmer normalerweise nicht höher als 650 Cr wird, ergibt sich aus der Formel, dass das Anfangsguthaben für neue Teilnehmer 0 bis 350 Cr beträgt.

Wenn der Systemkontostand kleiner als 50 Cr pro Teilnehmer ist, dann ist das Anfangsguthaben Null. In diesem Fall müssen sich neue Teilnehmer ihr Guthaben an Verrechnungseinheiten erst erarbeiten, bevor sie von anderen Teilnehmern Tauschleistungen beziehen können. Diese Situation entspricht dem langfristig angestrebten Zustand, das heißt im Laufe der Zeit werden die an neue Teilnehmer verschenkten Anfangsguthaben langsam auf Null zurückgehen.

Die Menge der umlaufenden Verrechnungseinheiten beträgt IMMER konstant 1000 Cr, unabhängig von der Umlaufgeschwindigkeit der Verrechnungseinheiten und der Tauschaktivität der Tauschteilnehmer. Diese Regelung kann bei einer größeren Zunahme der Tauschaktivitäten zu einem zeitweiligen, begrenzten Crossy-Preisverfall für Tauschleistungen führen. Umgekehrt kann in es in Phasen stark abnehmender Tauschaktivität zu einem Crossy-Preisanstieg kommen, der jedoch durch die Höchstpreisbestimmungen (siehe oben) begrenzt wird.

Verleihbarkeit und Zins, Einlagenverbot, Bankentätigkeiten

Tauschteilnehmer dürfen Crossy-Beträge an andere Teilnehmer verleihen. Für verliehene Crossy-Beträge dürfen keine Zinsen verlangt und keine Gebühren erhoben werden. Crossy-Verleiher werden allein durch die Vermeidung der Umlaufsicherungsgebühr für ihren zeitweiligen Verzicht auf Liquidät und für das eingegangene Risiko entschädigt.

Teilnehmer, die sich Crossy-Beträge geliehen haben, dürfen - solange sie diese Beträge nicht vollständig zurückgezahlt haben - keine Crossy-Beträge an andere Teilnehmer weiterverleihen.

Bankentätigkeiten (z.B. das Verleihen von Crossy-Einlagen anderer) und die Inanspruchnahme von Bankentätigkeiten auf Cross-Basis sind nicht erlaubt. Durch diese Regelung sollen die mit Bankentätigkeiten einhergehenden, inflationären Gefahren vermieden werden, so dass Obelio und die Tauschteilnehmer nicht unter die restriktiven gesetzlichen Bestimmungen der Bankenaufsicht fallen.

Umlaufsicherungsgebühr und Rückverteilung

Auf alle Verrechnungskontostände der Tauschgemeinschaft (mit Ausnahme von virtuellen Konten) wird eine Umlaufsicherungsgebühr von 1,5% pro Quartal erhoben. Dies wirkt wie ein negativer Zins auf alle Guthaben. Die Umlaufsicherungsgebühren werden quartalsweise und automatisch von den Teilnehmerkonten an das Systemkonto der Region überwiesen.

Bei der Berechnung der Umlaufsicherungsgebühr gilt der jeweilige Kontostand am Ende des Kalenderquartals. Die auf dem Systemkonto der Region auflaufenden Einnahmen aus der Umlaufsicherungsgebühr werden gleichmäßig an alle Teilnehmer der Region zurückverteilt. Da die Menge an umlaufenden Verrechnungseinheiten 1000 Cr pro Teilnehmer beträgt, erhalten alle Teilnehmer pro Quartal in der Regel 15 Cr als automatische Überweisung vom Systemkonto gutgeschrieben.

In den seltenen Fällen, in denen das Systemkonto der Region einen negativen Kontostand aufweist bzw. nach der Rückverteilung aufweisen würde, wird die Rückverteilung ausgesetzt bzw. um das notwendige Maß verringert. Der Systemkontostand kann z.B. dadurch negativ werden, dass in kurzer Zeit viele Teilnehmer der betreffenden Region ausscheiden und somit viele Verrechnungseinheiten pro Zeiteinheit aus dem Systemkonto entfernt werden müssen.

Systemkonten

Für jede AcrossLETS-Region gibt es genau ein Systemkonto.

Die Systemkonten sind Verrechnungskonten, die niemandem gehören. Mit den Guthaben der Systemkonten dürfen keine Tauschleistungen vergütet werden. Die Systemkonten dienen ausschließlich der Obelio-Software, um die in diesen Marktregeln beschriebenen Mechanismen abzuwickeln.

Der jeweilige Kontostand und alle über ein Systemkonto abgewickelten Transaktionen sind innerhalb der Tauschgemeinschaft öffentlich. Das heißt, dass jeder Tauschteilnehmer die Verwendung der Verrechnungseinheiten überprüfen kann, die über die Systemkonten aller AcrossLETS-Regionen laufen.

Die in den Systemkonten befindlichen Verrechnungseinheiten unterliegen der Umlaufsicherungsgebühr genauso, wie die Teilnehmerkonten. Dadurch ist die Höhe der Rückverteilung unabhängig davon, wie hoch der Anteil der auf dem Systemkonto geparkten Verrechnungseinheiten ist.

Virtuelle Konten

Virtuelle Konten sind Verrechnungskonten, die von der Umlaufsicherungsgebühr und von der Berechnung der umlaufenden Crossy-Menge ausgenommen sind.

Beispiele für virtuelle Konten sind Rentenkonten und Außenhandelskonten.

Durch die Marktregeln der Tauschgemeinschaft wird sichergestellt, dass virtuelle Konten nur in begrenztem Umfang zur Bereitstellung oder Aufnahme kurzfristiger Liquidität genutzt werden können. Das hat zur Folge, dass Ein- und Auszahlungen in/aus Rentenkonten nur in begrenzten Raten möglich sind und dass die Außenhandelskonten nur einen Bruchteil der umlaufenden Verrechnungseinheiten aufnehmen können.

Eine Überweisung von einem regulären Verrechnungskonto an ein virtuelles Konto hat zur Folge, dass der Überweisungsbetrag sowohl dem virtuellen Konto, als auch dem Systemkonto gutgeschrieben wird. Eine Überweisung von einem virtuellen Konto an ein reguläres Verrechnungskonto hat zur Folge, dass sowohl das virtuelle Konto, als auch das Systemkonto mit dem Überweisungsbetrag belastet werden.

Rentenkonten

Rentenkonten sind virtuelle Konten, die es erlauben, große Beträge mittels kleiner Raten über lange Zeiträume hinweg anzusparen, um sie später in kleinen Raten wieder auszuzahlen. Rentenkonten können z.B. zur Altersversorgung genutzt werden.

Jeder Tauschteilnehmer kann maximal ein Rentenkonto eröffnen. Das Rentenkonto trägt den Benutzernamen des Teilnehmers mit einem "P" (wie "Pension") dahinter. Z.B. hätte die Teilnehmerin "Karin Mustermann" den Benutzernamen "Mustermann, Karin 1" und ihr Rentenkonto trüge den Namen "Mustermann, Karin 1P". Letzteres ist der Kontoname, den Karin Mustermann eintragen müsste, um mit der "Unterkonto eröffnen" ihr Rentenkonto zu eröffnen.

Rentenkonten haben kein eigenes Kontaktdatenprofil, d.h. unter dem Namen des Rentenkontos können keine Inserate geschaltet oder Mitteilungen verschickt werden.

Einzahlungen (d.h. Überweisungen) in das Rentenkonto sind freiwillig. Einzahlungen in das Rentenkonto sind auf maximal 100 Cr pro Quartal und Teilnehmer beschränkt. Auszahlungen aus dem Rentenkonto sind auf eine Rate von maximal 200 Cr pro Quartal und Teilnehmer begrenzt. Diese Begrenzungen sind notwendig, um die Stabilität des Verrechnungseinheitenkreislaufs in Bezug auf Inflation und Deflation durch die Rentenkonten nicht zu sehr zu beeinträchtigen.

Tauschteilnehmer bekommen bis zu ihrem 80. Geburtstag automatisch eine quartalsweise Rente vom Rentenkonto an ihr persönliches Verrechnungskonto in Höhe von 200 Cr überwiesen, wenn der im Rentenkonto angesparte Betrag den Wert von (80 - Lebensalter_in_Jahren) * 800 Cr überschreitet. Dieser Mechanismus soll sicherstellen, dass der angesparte Betrag im Rentenkonto rechtzeitig vor dem statistischen Lebensende dem betreffenden Teilnehmer als kurzfristig verfügbare Liquidität zugänglich gemacht wird.

Tauschteilnehmer bekommen von ihrem 80. Geburtstag an automatisch eine quartalsweise Rente vom Systemkonto an ihr persönliches Verrechnungskonto in Höhe von einem Vierzigstel der in ihrem Rentenkonto am 70. Geburtstag vorhandenen Kontostandes überwiesen.

Angesparte Renten können nicht vererbt oder an andere Tauschteilnehmer übertragen werden. Rentenkonten werden mit dem Tode oder mit dem Ausscheiden des Teilnehmers gelöscht, ohne Gegenbuchungen auf anderen Konten.

Damit der Rentenmechanismus fair funktioniert sind die Tauschteilnehmer verpflichtet, ihr Geburtsdatum Obelio gegenüber korrekt anzugeben.

Regionskonzept, Außenhandelskonten

Der AcrossLETS-Tauschgemeinschaft liegt ein Regionskonzept zugrunde. Die Zugehörigkeit eines Kontos zu einer Region bestimmt sich anhand von Postleitzahl und Land des angegebenen Wohnsitzes des Kontoinhabers beim Eintritt in die Tauschgemeinschaft. Die einmal zugeordnete Region wird auch nach Umzug in ein anderes Postleitzahlgebiet nicht mehr verändert, d.h. Konten können nicht in andere Regionen umziehen.

Derzeit gibt es z.B. in Deutschland 5 AcrossLETS-Regionen entsprechend den Postleitzahlgebieten 0-1, 2-3, 4-5, 6-7 und 8-9.

Das Regionskonzept dient dazu, das Tauschsystem mit seinen Crossy-Flüssen und Verrechnungskontoständen für die Tauschteilnehmer leichter lokal überprüfbar zu machen und das Preisgefüge stabil zu halten. Es bewirkt, dass im regionsübergreifenden Tauschhandel ("Außenhandel") langfristig ein ausgeglichenes Geben und Nehmen herrscht und die umlaufenden Verrechnungseinheiten sich nicht in einigen Regionen anhäufen, während andere Regionen „verarmen“.

Anders ausgedrückt: Das Regionskonzept der Tauschgemeinschaft soll negative Globalisierungseffekte vermeiden, ohne den überregionalen Tausch zu verhindern.

Die Inserate und Teilnehmerkontaktdaten sind überregional einsehbar für alle AcrossLETS-Teilnehmer.

Jede Region hat genau ein Crossy-Außenhandelskonto, welches ein virtuelles Konto ist. Außenkonten starten mit Kontostand Null und können positive und negative Salden aufweisen.

Überregionale Überweisungen von Verrechnungseinheiten gehen vom zu belastenden Verrechnungskonto der einen Region direkt in das empfangende Verrechnungskonto der anderen Region, so dass die Teilnehmer in der Regel vom überregionalen Charakter der Transaktion nichts merken.

Mit jeder überregionalen Transaktion findet jedoch eine automatische Gegenbuchungen statt: Vom Systemkonto der Region des Überweisungsempfängers wird der gleiche Überweisungsbetrag in das Systemkonto der Region des zu belastenden Kontos überwiesen.

Aufgrund der Gegenbuchung bleibt die Menge an zirkulierenden Verrechnungseinheiten in jeder Region bei überregionalem Tausch unverändert.

Bei überregionalen Überweisungen findet außerdem noch eine automatische Überweisung zwischen den Außenhandelskonten der beteiligten Regionen statt. Diese Überweisung ist von Betrag und Richtung her identisch mit der vom Teilnehmer angestoßenen Überweisung.

Das Außenhandelskonto überwacht und steuert die Außenhandelsbilanz der jeweiligen Region:

Wenn der Leistungsimport der Region über längere Zeit größer als der Export ist, dann wird der Kontostand des Außenhandelskontos immer kleiner. Sobald der negative Außenhandelskontostand vom Betrag her 20% der zirkulierenden Crossy-Menge der jeweiligen Region überschreitet, wird der Import automatisch gestoppt.

Das heißt, Überweisungen aus der betroffenen Region heraus werden vom System nicht mehr angenommen. Angebote aus anderen Regionen werden in der Inseratsliste der Region ausgeblendet, bleiben aber weiterhin über die Suchfunktion auffindbar.

Bei gestopptem Import ist Export aus der betroffenen Region weiterhin möglich, so dass sich der Außenhandelskontostand nach einiger Zeit wieder nach oben entwickelt. Erst wenn der negative Außenhandelskontostand vom Betrag her 10% der in der Region zirkulierenden Crossy-Menge unterschreitet, wird der Import wieder freigegeben.

Entsprechendes gilt umgekehrt:

Wenn der Leistungsexport der Region über längere Zeit größer als der Import ist, dann wird der Kontostand des Außenhandelskontos immer größer. Sobald der Außenhandelskontostand 20% der zirkulierenden Crossy-Menge der jeweiligen Region überschreitet, wird der Export automatisch gestoppt.

Das heißt, Überweisungen in die betroffene Region hinein werden vom System nicht mehr angenommen. Gesuche aus anderen Regionen werden in der Inseratsliste der Region ausgeblendet, bleiben aber weiterhin über die Suchfunktion auffindbar.

Bei gestopptem Export ist Import aus der betroffenen Region weiterhin möglich, so dass sich der Außenhandelskontostand nach einiger Zeit wieder nach unten entwickelt. Erst wenn der Außenhandelskontostand 10% der in der Region zirkulierenden Crossy-Menge unterschreitet, wird der Export wieder freigegeben.

Da bei einer überregionalen Tauschtransaktion zwei Regionen betroffen sind, können Import- und Exportsperren wirksam werden, je nach dem, welche Region eine unausgeglichene Außenhandelsbilanz aufweist.

Teilnehmerbeiträge

Teilnehmerbeiträge für die Tauschteilnehmer werden ausschließlich in Crossy erhoben. Von den Verrechnungskonten der Tauschteilnehmer werden die Teilnehmerbeiträge automatisch eingezogen. Die Höhe dieser Beiträge regelt die jeweils gültige Beitragsliste der Tauschgemeinschaft.

Reklamationen und Schlichtung

Lutz Jaitner bietet den Tauschteilnehmern einen Reklamations- und Schlichtungsservice an.

Tauschteilnehmer können, wenn sie gravierende Mängel im Leistngs- oder Abrechnungsverhalten andere Teilnehmer feststellen und mit diesen Teilnehmern keine gütliche Einigung erzielen können, Reklamationen an den anderen Teilnehmer schreiben. Reklamationen sind über den dafür vorgesehenen Mitteilungstyp einzugeben.

Über Reklamationen werden automatische Statistiken geführt. Wenn die Zahl der geschrieben bzw. empfangenen Reklamationen eines Tauschteilnehmers mehr als 5% der von ihm erbrachten bzw. empfangenen Tauschleistungen umfasst, entsteht ein diesbezüglicher Warnvermerk in den Inseraten und Kontaktdaten des Teilnehmers.

Ein von Lutz Jaitner eingesetzter Schlichter kann bei vorliegenden Reklamationen oder bei langfristig unbezahlten LETS-Rechnungen Kontakt zu den betroffenen Tauschteilnehmern aufnehmen und vermittelnde Gespräche mit ihnen führen. Schlichter sind ermächtigt, alle Reklamationsmitteilungen zu lesen, Reklamationsstatistiken zu verändern, gütliche Regelungen durchzusetzen und Überweisungen zwischen den Verrechnungskonten der betroffenen Teilnehmer durchzuführen.

Überprüfbarkeit, Transparenz, Vertraulichkeit und Datenschutz

Die Tauschteilnehmer und Lutz Jaitner sind verpflichtet, alle in Obelio gespeicherten Teilnehmer-bezogenen Daten vertraulich zu behandeln und diese Daten keinen Personen außerhalb der Tauschgemeinschaft zugänglich zu machen.

Zu den Teilnehmer-bezogenen Daten zählen Inserate, Kontaktdaten, Wohnort, Geburtsdatum, Bankverbindung, Teilnehmerlisten, Verrechnungskontostände, Tauschaktivitäten, O-Mails und andere Mitteilungen u.s.w.

Um Überprüfbarkeit des Verrechnungseinheitenumlaufs und Transparenz innerhalb der Tauschgemeinschaft zu gewährleisten, sind die Teilnehmernamen und die Verrechnungskontostände des letzten Quartalsabschlusses innerhalb der Tauschgemeinschaft öffentlich. Das heißt, dass jeder Teilnehmer die Quartalsendkontostände aller Tauschteilnehmer prüfen kann.

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen des jeweiligen Landes und die Datenschutzbestimmungen des Obelio eLETS Services.

Passivitätsregelung

Tauschteilnehmer, die innerhalb der letzten 8 Quartale keinerlei Tausch- oder Inseratsaktivitäten gezeigt haben, gelten als passiv.

Lutz Jaitner behält sich vor, die Verrechnungskonten passiver Teilnehmer zu sperren. Tauschteilnehmer bekommen rechtzeitig vor der drohenden Sperrung eine Vorwarnung per E-Mail und O-Mail, so dass die Teilnehmer die Sperrung durch Aktivität noch verhindern können.

Gesperrte Konten können auf Antrag des Teilnehmers wieder aktiviert werden. Dabei wird der letzte Kontostand vor der Sperrung wiederhergestellt.

Ausgeglichenheit von Geben und Nehmen

Die Tauschteilnehmer gehen eine moralische Verpflichtung gegenüber der Tauschgemeinschaft ein, ihr Geben und Nehmen langfristig auszugleichen.

Teilnehmer, die hinsichtlich Tauschleistungen nur nehmen aber nicht geben, sind in der Tauschgemeinschaft unerwünscht, mit Ausnahme von Teilnehmern, die aufgrund ihres Alters, einer Krankheit oder einer Behinderung am Geben gehindert sind.

Lutz Jaitner kann die Verrechnungskonten von Tauschteilnehmern sperren, deren Bereitschaft zu geben über lange Zeiträume hinweg nicht sichtbar ist und die zugleich die verfügbaren Mittel der Umlaufsicherungsrückverteilung für Tauschleistungen anderer ausgeben. Tauschteilnehmer bekommen rechtzeitig vor der drohenden Sperrung eine Vorwarnung per E-Mail und O-Mail, so dass die Teilnehmer die Sperrung durch Geben eigener Tauschleistungen noch verhindern können.

Gültigkeitsdauer, Kündigung

Diese Marktregeln gelten mindestens so lange, wie der Tauschteilnehmer ein aktives Verrechnungskonto in der Tauschgemeinschaft hat und dieses nutzt. Obelio-Benutzer können die Nutzung jederzeit einstellen. Eine einfache Nachricht an Obelio (z.B. E-Mail oder O-Mail) reicht als Kündigung aus, um alle Verrechnungskonten zu schließen.

Über das Ende der Nutzungsdauer und Kündigung hinweg bleiben die Bestimmungen zu „Persönliche Daten, Kontaktdaten und Datenschutz“ (siehe oben) bestehen. Dies verpflichtet die Obelio-Benutzer und Lutz Jaitner, die persönlichen Daten aller Benutzer dauerhaft vertraulich zu behandeln.

Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere der oben genannten Marktregeln rechtsunwirksam oder aus anderen Gründen nicht anwendbar sein, so gelten alle anderen Regeln weiterhin.

Führende Sprachversion

Dieses Dokument „Marktregeln der AcrossLETS-Tauschgemeinschaft“ existiert in mehreren Sprachübersetzungen. Die im juristischen Sinne führende Sprachversion ist die deutsche. Die anderen Versionen wurden lediglich zum Zweck des Benutzerkomforts angefertigt.

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